Äbtlich, adj. et. adv. dem Abte gehörig, in dessen Würde gegründet. Die äbtliche Würde, äbtliche Ehrenzeichen, Truppen, u. s. f. Äbtisch, welches ehedem in dieser Bedeutung sehr üblich war, ist veraltet. Um das Jahr 1385 findet sich auch abtig, in gleicher Bedeutung: Unser abtige Ingesiegel.
[Adelung 1793]

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