Abstämmen, verb. reg. act.
1)Im Forstwesen, von dem Stamme sondern, d. i. abhauen. Einen Baum abstämmen.
2)Mit dem Stömmeisen wegnehmen, absondern, bey den Tischlern. Daher die Abstämmung. In einigen Mundarten lautet dieses Zeitwort auch abstammen.
[Adelung 1793]

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