Absegeln, verb. reg. Es ist,
1.Ein Neutrum, welches mit dem Hülfsworte seyn verbunden wird, von einem Orte wegsegeln. Das Schiff ist bereits abgesegelt. Der Schiffer wird bald absegeln.
2.Ein Activum, die Segel einziehen, in welcher Bedeutung es doch nur bey den Holländischen Windmühlen in Deutschland üblich ist, wo man die Ruthen absegelt, wenn man die Segel an denselben zusammen wickelt.
[Adelung 1793]

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