Abschrecken, verb. reg. act.
1)Durch Schrecken von etwas entfernen, abhalten. Das Wild abschrecken, es des Nachts erschrecken, und dadurch von dem Felde in das Gehölz jagen. Jemanden von seinem Vorhaben abschrecken. Er läßt sich durch nichts abschrecken. Ihre Geschichte ist so abschreckend (von dem Laster,) daß ich nichts gelesen habe, das so warnend wäre.
2)In verschiedenen Fällen, einen erhitzten Körper mäßig mitWasser besprengen. Einen Fisch mit Essig abschrecken, damit er blau anlaufe, in den Küchen.
3)* Einem etwas abschrecken, durch Schrecken von ihm erzwingen, ist im Oberdeutschen üblicher als im Hochdeutschen.

Ir etwan groß geld abschrecken,
H. Sachs.

So auch die Abschreckung.
[Adelung 1793]

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