Abnarben und Abnärben, verb. reg. act.
1)Bey den Lederbereitern und Pergamentern, die Haare von der äußern Seite abstoßen; welche Seite alsdann narbig aussiehet, und daher die Narbenseite genannt wird, im Gegensatze der Aas- oder Fleischseite. In dieser Bedeutung lautet es gemeiniglich abnärben.
2)Bey andern Lederarbeitern ist abnarben, die Narbe, d. i. die Oberhaut der Felle abnehmen.
3)In Niederdeutschland ist abnarben, eine Heide abmähen. S. Narbe. Daher die Abnärbung und Abnarbung.
[Adelung 1793]

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