Abmatten, verb. reg. act. matt machen; und zwar,
1)Matt und kraftlos machen. Sich durch Arbeit abmatten. Die große Hitze mattete die Soldaten ab. Durch Hunger abgemattet.
2)Matt, d. i. glanzlos machen, ohne Glanz lassen, besonders von dem Golde. Das Gold abmatten, bey verschiedenen Metallarbeitern, es nach der Vergoldung so lassen, wie es ist, ohne es zu poliren; bey denen aber, welche mit Wasserfarbe vergolden, es mit einer schwachen Zinnoberfarbe bestreichen.
3)Abgemattetes Kohl, Kohlenstaub, im Hüttenbaue. So auch die Abmattung in beyden Bedeutungen.
[Adelung 1793]

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