Abdringen, verb. irreg. act. ( S. Dringen.) durch Dringen, ungestümes Anhalten, Dröhen, oder sonst eine Art von Gewalt von einem erhalten; ungefähr wie abdrücken. Einem Geld, einen Eid, ein Versprechen, eine Erklärung abdringen. Er hat mir zehn Thaler abgedrungen, d. i. von mir erbettelt.

Von allem, was das Glück den Fürsten übergeben, Ist das betrübteste, das Recht auf Tod und Leben, Es dringt uns Strafen ab. Schleg.
[Adelung 1793]

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