Abbeitzen, verb. regul. act. 1) Mit Beitzen oder einer beißenden Schärfe wegbringen; abätzen. Die Haare abbeitzen, bey den Gärbern und Lederbereitern. Ein Fell abbeitzen,die Haare von demselben abbeitzen. Abgebeitzte Wolle, welche mit Kalk von den Schaffellen abgebeitzet worden, Beitzwolle. 2) Gehörig beitzen, durch Beitzen gar machen, bey den Weitzgärben. So auch die Abbeitzung.

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