Abwürzen, verb. reg. act. mit dem gehörigen Gewürze versehen. Eine Speise abwürzen. Die Speisen wohl abwürzen. Und im niedrigen Scherze, einen abwürzen, mit einer bittern Antwort, einem derben Verweise abfertigen. So auch die Abwürzung.
[Adelung 1793]

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