Abwischen, verb. reg. act.
1)Durch Wischen wegbringen. Den Staub von dem Tische, den Schweiß von dem Gesichte, das Blut von den Händen abwischen.

Der Wangen Lilien und Rosen lagen nun
In Tüchern abgewischt,
Zachar.

In welchem letztern Beyspiele zugleich der Begriff der übertragenen Farbe mit Statt findet. Sich die Thränen abwischen. Einem die Thränen abwischen, figürlich dessen Kummer lindern. Thränen, die wir nicht abwischen, wenn wir können, sind so gut als Thränen, die wir erzwingen, Dusch. Ingleichen, abwischen und auslöschen, mit Kreide geschriebene Buchstaben abwischen. Eine Rechnung abwischen, von der Tafel.
2)Metonymisch, durch Abwischen reinigen. Den Tisch, die Fenster, die Hände, das Gesicht abwischen.
[Adelung 1793]

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