+ Absteinen, verb. reg. act.
1)Durch Grenzsteine absondern. Einen Acker absteinen.
2)Mit den gehörigen Grenzsteinen versehen. Eine Flur absteinen. Beydes im gemeinen Leben.
[Adelung 1793]

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert