Absengen, verb. reg. act. Durch Sengen wegbringen. Sich die Haare, einem Vogel die Federn absengen. Ingleichen durch Sengen reinigen. Eine Gans, ein Huhn, ein geschlachtetes Schwein absengen, es nach dem Rupfen oder Abbrühen durch Sengen von den noch übrig gebliebenen Federn oder Haaren befreyen; eine Verrichtung, welche man in einigen Oberdeutschen Gegenden auch flämen nennet, ohne Zweifel von Flamme. Daher die Absengung.
[Adelung 1793]

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