Abseigern, verb. reg. act.
1)In den Bergwerken, die Tiefe eines Schachtes mit einer Schnur, oder einem Senibleye abmessen; von seiger, welches in den Bergwerken so viel als senkrecht bedeutet.
2)In den Hüttenwerken, das Seigern, d. i. das Scheiden des Silbers von dem Kupfer vollenden, zu Ende bringen. In dieser Bedeutung kommt es von seigern her, welches das Frequentativum von seihen ist. So auch die Abseigerung in beyden Bedeutungen.
[Adelung 1793]

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