Abschützen, verb. reg. act.
1)Den Lauf des Wassers vermittelst des Schutzbretes hemmen. Einen Bach, einen Teich abschützen. Dann auch figürlich im Berg- und Hüttenbaue, die Bälge, das Kunstgezeug abschützen, ihre Bewegung durch Hemmung des Wassers aufhalten, sie abhängen.
2)Durch Aufziehung des Schutzbretes ablassen. So sagt man auch, einen Teich, einen Fluß abschützen. Daher die Abschützung.
[Adelung 1793]

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