Abschläglich, adj. et. adv. von dem Zeitworte abschlagen, was abgeschlagen, d. i. abgerechnet, werden soll. Eine abschlägliche Bezahlung, die auf Abschlag geschieht. Einen abschläglich bezahlen.
[Adelung 1793]

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert