Abschildern, verb. reg. act.
1)Eigentlich, so viel als abmahlen. Eine Person, eine Blume abschildern. Noch mehr aber,
2)figür- [91-92] lich, in der edlern und höhern Schreibart, sinnlich abbilden. Mit einem Gesichte, auf dem alle Furien abgeschildert sind. Diese Thräne, diese Seufzer, diese Sprache der Natur, wo sich die empfindlichste Seele mit so vieler Aufrichtigkeit abschildert, Weiße. Ingleichen lebhaft beschreiben. Ach laß mich die traurige Scene meines Jammers abschildern! Dusch. So auch die Abschilderung.
[Adelung 1793]

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