Abschiffen, verb. reg.
1.Activum, zu Schiffe fortbringen. Güter, Waaren abschiffen. Daher die Abschiffung.
2.Neutrum, mit dem Hülfsworte seyn, zu Schiffe von einem Orte wegfahren, absegeln. Vom Lande abschiffen. Sie waren schon aus dem Hafen abgeschiffet.
[Adelung 1793]

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