Abreifen, verb. reg.
1.* Neutrum, mit seyn, von reif, maturus, völlig reif werden; im Hochdeutschen sehr ungewöhnlich.Ihr abgereifter Witz beschämte tausend Frauen, Günth.
2.Activum, von Reif, circulus, den Reif oder Rand einer Sache wegnehmen. So bedeutet reifen oder abreifen bey den Schlössern, an der groben geschwärzten Schlösserarbeit mit dem Reifkolben die scharfen Ecken abstoßen. Ingleichen in der Holstein. Landgerichtsordnung, einem von seinem Acker etwas abreifen, abzwacken. Daher die Abreifung in der Bedeutung des Activi.
[Adelung 1793]

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