Abreden, verb. reg.
1.Activum
a)Sich wegen einer Sache hinlänglich unterreden, sich über etwas bereden. Etwas mit einem abreden. Es ist eine abgeredete Sache. Abgeredeter Maßen. Reden sie das Nöthige mit ihm ab, Less.
b)+ Sich abreden, durch vieles Reden ermüden.
2.* Neutrum, mit haben, aberwitzig reden, besonders in hitzigen Krankheiten; welche Bedeutung im Hochdeutschen aber eben so ungewöhnlich ist, als die Bedeutung des Abrathens, welche letztere nur Steinbach anführet.Anm. In Oberdeutschland ist auch das Nebenwort abredig, in der zweyten Bedeutung des Hauptwortes Abrede üblich; etwas abredig seyn, es verneinen. Allein im Hochdeutschen kennet man es nicht.
[Adelung 1793]

Schreibe einen Kommentar