DerAbraum , des -es, plur. inusit.
1)Die Handlung des Abräumens, doch nur in einigen wenigen Fällen. So bedeutet das Wort im Forstwesen, so wohl die Abführung, des einem Käufer angewiesenen und gefälleten Holzes, als auch die Abödung eines Waldes, d. i. die völlige Ausrottung des Holzes mit Stamm und Wurzeln.
2)Was ab- oder weggeräumt wird. So bezeichnet es im gemeinen Leben alles, was von einer Sache nach der daran verrichteten Arbeit übrig bleibt, und weggeräumt wird. Ingleichen im Forstwesen, die kleinen Äste und Zweige eines gefälleten Baumes, welche nicht zu Lager- und Klafterholz taugen, und welche an einigen Orten auch der Afterschlag, Abschlag, in der Schweiz das Abholz, und in Sachsen der Schoppen, der Schuppenschlag genannt werden, von Schopf, der Wipfel. Im Bergbaue, die Dammerde, welche eine Erzader, oder einen Steinbruch bedecket, und abgeräumt werden muß. Im Bauwesen, den Schutt u. s. f.
[Adelung 1793]

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