Abrathen, verb. irreg. act. S. Rathen. Durch guten Rath von einer Sache abzuhalten suchen. Einen abrathen. Ingleichen, einen von etwas abrathen, wie auch, einem eine Sache abrathen. Daher die Abrathung. Abrathen bedeutet eigentlich durch guten Rath von einem Gegenstande entfernen; daher ist es fehlerhaft, wenn man die Person, so fern sie die Stelle der Sache vertritt, in der dritten Endung setzt, einem von etwas abrathen. Wohl aber stehet die Person im Dative, wenn die Sache im Accusative beygefüget wird: einem etwas abrathen.
[Adelung 1793]

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