Abpflügen, verb. reg. act.
1)Mit dem Pfluge absondern, Einem Baume die Wurzeln abpflügen. Den Rand eines Ackers abpflügen.
2)Durch Pflügen entziehen. Einem eine Furche, ein Stück Acker abpflügen, welches man an einigen Orten abzackern nennet.
[Adelung 1793]

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