+ Abmachen, verb. reg. act.
1)Eigentlich, und im gemeinen Leben so viel als absondern, los machen, ohne Bestimmung der Art und Weise. Das Pferd abmachen, los binden. Ein Bret abmachen, abbrechen.
2)Völlig fertig machen, die letzte Zubereitung geben. Ein Gericht Essen abmachen. Ein Stück Leinwand, Zeug abmachen, bey den Webern.
3)Figürlich, eine streitige Sache zu Ende bringen; edler abthun. Es sind noch wichtige Sachen abzumachen. Ich glaubte, sie hätten eine wichtige Sache mit einander abzumachen. S. Machen.
[Adelung 1793]

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