* Das Ablager, des -s, plur. die -läger, bedeutete ehedem,
1)ein jedes Einkehren auf der Reise, und der Ort, wo solches geschahe. Daher sagte man, ein Ablager halten, sein Ablager an einem Orte nehmen, wenn Reisende, besonders vornehme Personen, die mit einem großen Gefolge reisen, an einem Orte einkehren.
2)Besonders das Recht, welches ein Schutz und Landesherr hat, in den Klöstern und bey seinen Vasallen und Schutzverwandten einzukehren, und sich von ihnen verpflegen zu lassen; ein Recht, welches auch die Ausspann, die Atz, die Atzung, das Atzungsrecht, und im barbarischen Latein Albergaria genannt wird.
S. Abliegen, ingleichen Haltaus v. Ablager und Lager.
[Adelung 1793]

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