Abläutern, verb. reg. act. einen flüssigen oder flüssig gemachten Körper völlig lauter oder klar machen, es geschehe nun, durch einen Zuschlag, oder durch Abschäumen, oder durch das Setzen lassen, oder auf andere Art. Ein Metall abläutern. Zucker abläutern. Ein abgeläuterter Wein. In den Bergwerken wird abläutern so wohl von dem Waschen der Erze, als auch von dem Durchrädern derselben in Wasser gesagt. Das letzte geschiehet in dem Abläuterfasse; das erste aber vermittelst der Abläuterkiste, von den Abläuterjungen. Daher die Abläuterung.
[Adelung 1793]

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