Abkochen, verb. reg. act.
1)Zur Gnüge kochen, gar kochen. Einen Fisch abkochen. Abgekochtes Wasser, ein abgekochter Trank. Besonders gewisse Speisen zum künftigen Gebrauche kochen. Milch, Fleisch abkochen.
2)Bey den Färbern auch so viel als absieden, welches S.
[Adelung 1793]

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