Abknicken, verb. reg. act.
1)Einknicken und abbrechen.
2)Bey den Jägern, von Genick, das Genick abstechen, welches bey dem Rothwilde mit dem Genickfänger, bey dem Geflügel aber mit einer Feder geschiehet. Eben daselbst wird es auch als ein Neutrum von dem Wilde gebraucht, wenn es im Jagen todt niederfällt.
[Adelung 1793]

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