* Abhütten, verb. reg. act. im Bergbaue, eine Grube oder Zeche aus Nachlässigkeit oder Muthwillen verderben, und zu Grunde richten, welches auch abköhlen genannt wird. Vermuthlich von Hütte, so fern es ehedem alles Zimmerwerk bedeutete, und bey den Bergleuten zum Theil noch bedeutet. Daher die Abhüttung.
[Adelung 1793]

Schreibe einen Kommentar