Abhören, verb. reg. act.
1)In den Rechten, einen Zeugen seine Aussage gehörig thun lassen. Einen Zeugen abhören. Man hat ihn noch nicht abgehöret. Daher die Abhörung.
2)Durch das Gehör von einem anderen erfahren, erlernen. Was hörest du dir davon ab? Less. Daran wüßte ich mir nun nichts abzuhören, ebend.
[Adelung 1793]

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert