Abhobeln, verb. reg. act.
1)Eigentlich mit dem Hobel wegschaffen. Einen Ast, eine Ungleichheit abhobeln. Ingleichen mit dem Hobel gehörig glatt machen. Ein Bret abhobeln. Bey den Weißgärbern werden die Felle abgehobelt, wenn sie mit dem Schlichtmonden auf der Fleischseite bearbeitet werden.
2)+ Figürlich, gesittet machen, ein niedriger Ausdruck, so noch ein Überbleibsel der ehemahligen Pennal-Gebräuche ist. Daher die Abhobelung.
[Adelung 1793]

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