+ Abheuern, verb. reg. act. welches, wie das einfache heuern, vornehmlich in Niedersachsen üblich ist, für abmiethen. Einem etwas abheuern.
[Adelung 1793]

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert