Die Abhandlung, plur. die -en, von der zweyten Bedeutung des Zeitwortes.
1)Die Unterhandlung und Vollendung eines Geschäftes; ohne Plural. Die Abhandlung eines Vertra-ges, eines Friedens u. s. f.
2)Die mündliche oder schriftliche Ausführung eines Satzes oder einer Materie. Eine Abhandlung schreiben, drucken lassen u. s. f.
[Adelung 1793]

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