Abfeuern, verb. reg. act.
1)Bey den Feuergewehren so viel als abbrennen. Ein Gewehr, eine Kanone, eine Flinte abfeuern. Unter Abfeuerung der Kanonen.
2)In den Schmelzhütten das Feuer abgehen lassen, das Feuern beschließen. Daher die Abfeuerung, in beyden Bedeutungen.
[Adelung 1793]

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