Abfegen, verb. reg. act. durch Fegen absondern, oder wegschaffen. Den Staub, Unrath abfegen. Ingleichen durch Fegen reinigen. Den Tisch, die Bücher abfegen. Abfegende Mittel heißen bey einigen Ärzten auch diejenigen Arzeneyen, welche die Schärfe des Geblütes durch Ausführen lindern, abstergentia, abluentia. Daher die Abfegung, in den obigen Bedeutungen.
[Adelung 1793]

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