Aachener Synoden.
Man zählt deren eilf; zum Theil fallen sie mit Reichssynoden zusammen. Wir führen nur einige der wichtigeren auf.
809 handelte es sich um die Frage, ob der heil. Geist ebenso vom Sohne wie vom Vater ausgehe? Durch die Tradition war die Frage längst entschieden, doch standen dieWortefilioquein den alten Symbolen nicht, sondern wurden erst später in Spanien u. Frankreich beigefügt. Leo III. entschied sich aus Pietät gegen die Form der Concilienbeschlüsse für Weglassung dieser Worte, jedoch unter ausdrücklicher Anerkennung, daß sie, wofür auch das Zeugniß der altgriechischen Kirchenväter, dem katholischen Glauben entsprechen. Wo sie aber bisher in Uebung waren, sollten sie bleiben; im 10. Jahrh. waren sie in Rom wie im ganzen Abendlande angenommen.
817 wurde eine Revision der Regel des heil. Benedict vorgenommen. Ludwig der Fromme lieh ihrer Durchführung seinen Arm.
Die Synode von 825 war nur eine Fortsetzung der im gleichen Jahre zu Paris stattgefundenen u. betraf vorzüglich die Bilderverehrung. Die Beschlüsse, zum Theil durch grobe Mißverständnisse der Beschlüsse der Nicänischen Synode hervorgerufen, wurden an den Papst geschickt; es ist aber nicht bekannt, was derselbe erwiederte.
Eine Synode v. J. 836 trifft Bestimmungen über die Disciplin der Religiosen u. enthält Ermahnungen an den Kaiser selbst u. dessen Familie. Auch wurde Pipin von Aquitanien zur Rückerstattung der Kirchengüter angehalten, u. zwar mit Erfolg.
Die Synoden von 860 u. 862 beschäftigten sich mit dem ärgerlichen Ehehandel Lothars II., bei dem die Erzbischöfe Günther von Köln u. Thietgaud von Trier nebst den ebenso dienstfertigen Bischöfen von Metz, Verdun, Toul, Tongern, Utrecht u. Strasburg eine so traurige, Papst Nikolaus I. aber eine so kraftvolle Rolle spielten.
[Vollmer]

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