Wer gesündigt/ wird zuerst hassen was er hat verbrochen/
Dringt die Gunst beym Richtstuhl durch/ er ist drum nicht loßgesprochen/
Sein Gewissen/ das sich fühlt/ steht am ersten wider ihn/
Eigne Reu und Scham und Angst muß ihn zur Bestraffung ziehn.

VIII. Vermischte Gedichte 204

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