Einfacher Haushalt ist im Staate zu empfehlen;
Den sollst du, wie im Haus, auch im Gemüte wählen.
Ob enger sei der Leib, ob weiter sei der Bogen,
Geschlossen sei er nur, so fest als rein gezogen.
Was Fremdes tritt herein, anweis' ihm seine Stelle,
Und was nur stören kann, abweis' es von der Schwelle.
Ein Manigfaltiges, ein Vielgestaltiges,
Zusammen sei's gefaßt durch ein Gewaltiges,
Durch ein Gewaltiges, das in der Mitte steht
Als Sonn', um die sich ein Planetenwirbel dreht.
Den Mittelpunkt des Lichts, den Mittelpunkt der Ruh,
Der Zieh- und Schwerkraft, hast, mußt haben in dir du.
Verdunkle nur ihn nicht und bring ihn nicht ins Schwanken
Durch thörichte Begier und eitele Gedanken.
Du gibst den Dingen Werth, und mußt dich selbst verklagen,
Wenn du, was du entbehrt, zu hoch hast angeschlagen.
Mit Vielem hält man Haus, mit Wen'gem kommt man aus;
Der schont den Magen, wem genügt ein Ohrenschmaus.
Nimm nur, was dir sich beut, und thu was du vermagst,
So lebst du ohne daß du dich noch andre plagst.
Die Weisheit des Brahmanen. Bd. 2, 1837, V. 289
Den sollst du, wie im Haus, auch im Gemüte wählen.
Ob enger sei der Leib, ob weiter sei der Bogen,
Geschlossen sei er nur, so fest als rein gezogen.
Was Fremdes tritt herein, anweis' ihm seine Stelle,
Und was nur stören kann, abweis' es von der Schwelle.
Ein Manigfaltiges, ein Vielgestaltiges,
Zusammen sei's gefaßt durch ein Gewaltiges,
Durch ein Gewaltiges, das in der Mitte steht
Als Sonn', um die sich ein Planetenwirbel dreht.
Den Mittelpunkt des Lichts, den Mittelpunkt der Ruh,
Der Zieh- und Schwerkraft, hast, mußt haben in dir du.
Verdunkle nur ihn nicht und bring ihn nicht ins Schwanken
Durch thörichte Begier und eitele Gedanken.
Du gibst den Dingen Werth, und mußt dich selbst verklagen,
Wenn du, was du entbehrt, zu hoch hast angeschlagen.
Mit Vielem hält man Haus, mit Wen'gem kommt man aus;
Der schont den Magen, wem genügt ein Ohrenschmaus.
Nimm nur, was dir sich beut, und thu was du vermagst,
So lebst du ohne daß du dich noch andre plagst.
Die Weisheit des Brahmanen. Bd. 2, 1837, V. 289