In einem Garten sind drei ungebetne Gäste;
Die Äpfel fressen sie und brechen noch die Äste.
Der Gärtner wehrlos ist gewachsen nicht den drein,
Doch klug besinnt er sich die Eintracht zu entzwein.
Mit Neigen naht er sich und grüßt: ich wüßte gern,
Wer sind, die des Besuchs mich würdigen, die Herrn?
Ich bin ein Mann vom Schwert. Ich bin des Rechts gelehrt.
Ich, sprach der dritte, bin ein Kaufmann ehrenwerth.
»Ein Schurke bist du wol, die beiden Herrn in Ehren,
Die mir die Ehre thun im Garten einzukehren.
Der eine mit dem Schwert, der andre mit der Feder,
Beschützen Eigenthum und Recht, gleichtapfer jeder.
Wenn sie für ihren Schutz von meinen Äpfeln speisen,
So wollen sie mir ganz besondre Gunst erweisen.
Du aber, hast du hier gehandelt und gekauft?
Bezahlt zum mindsten nicht; nun zahlst du mir's gehauft.«
Der Gärtner rüstig faßt den Krämer an im Nu,
Und wirft zu Boden ihn, die beiden sehen zu.
Sie sehn unschlüssig zu, wie er ihn tüchtig preßt,
In Weidenstricken ihn geknebelt liegen läßt.
Und als er ausgeschnauft, wandt' er sich zu den beiden:
»Nun laßt uns ferner Recht und Unrecht unterscheiden.
Der edle Kriegsmann ist gewohnt an Kriegesbeute;
Es freut mich, wenn er heut sich meiner Früchte freute.
Du aber, welchen Anspruch hast du oder Titel?
Schwebt hier ein Rechtstreit ob, daß du dich schlägst ins Mittel,
Und nimmst in Voraus dir die Sporteln und Gebühren?
Laß sehn, ob ich nicht selbst kann meinen Rechtstreit führen!« ─
Er packt ihn wacker an, dem zweiten ist gethan
Alswie dem ersten, und der dritte siehts mit an.
Dann kehrt er ausgeschnauft zum dritten sich zuletzt:
»Meinst du, ein Räuber sei dem Krieger gleich gesetzt?
Wenn du ein Krieger bist, ist hier denn Feindesland?
Nun, wenn du dieses meinst, so fühl' auch Feindeshand!« ─
Er greift ihn tapfer an, und thut ihm wie den beiden;
Die Nachbarn ruft er dann, den Handel zu entscheiden.
Und als die Schädiger den abgeschätzten Schaden
Gegütet, läßt er sie aus ihrer Haft in Gnaden. ─
Du fragst vielleicht, warum, wenn auch der Rechtsgelehrte
Sich schlecht gewehrt, sich nicht der Kriegsmann besser wehrte?
Ihm lähmte Schwert und Hand das Unrecht wol allein,
Das man zu fühlen muß kein Rechtsgelehrter seyn.
Die Weisheit des Brahmanen. Bd. 1, 1836, IV. 3
Die Äpfel fressen sie und brechen noch die Äste.
Der Gärtner wehrlos ist gewachsen nicht den drein,
Doch klug besinnt er sich die Eintracht zu entzwein.
Mit Neigen naht er sich und grüßt: ich wüßte gern,
Wer sind, die des Besuchs mich würdigen, die Herrn?
Ich bin ein Mann vom Schwert. Ich bin des Rechts gelehrt.
Ich, sprach der dritte, bin ein Kaufmann ehrenwerth.
»Ein Schurke bist du wol, die beiden Herrn in Ehren,
Die mir die Ehre thun im Garten einzukehren.
Der eine mit dem Schwert, der andre mit der Feder,
Beschützen Eigenthum und Recht, gleichtapfer jeder.
Wenn sie für ihren Schutz von meinen Äpfeln speisen,
So wollen sie mir ganz besondre Gunst erweisen.
Du aber, hast du hier gehandelt und gekauft?
Bezahlt zum mindsten nicht; nun zahlst du mir's gehauft.«
Der Gärtner rüstig faßt den Krämer an im Nu,
Und wirft zu Boden ihn, die beiden sehen zu.
Sie sehn unschlüssig zu, wie er ihn tüchtig preßt,
In Weidenstricken ihn geknebelt liegen läßt.
Und als er ausgeschnauft, wandt' er sich zu den beiden:
»Nun laßt uns ferner Recht und Unrecht unterscheiden.
Der edle Kriegsmann ist gewohnt an Kriegesbeute;
Es freut mich, wenn er heut sich meiner Früchte freute.
Du aber, welchen Anspruch hast du oder Titel?
Schwebt hier ein Rechtstreit ob, daß du dich schlägst ins Mittel,
Und nimmst in Voraus dir die Sporteln und Gebühren?
Laß sehn, ob ich nicht selbst kann meinen Rechtstreit führen!« ─
Er packt ihn wacker an, dem zweiten ist gethan
Alswie dem ersten, und der dritte siehts mit an.
Dann kehrt er ausgeschnauft zum dritten sich zuletzt:
»Meinst du, ein Räuber sei dem Krieger gleich gesetzt?
Wenn du ein Krieger bist, ist hier denn Feindesland?
Nun, wenn du dieses meinst, so fühl' auch Feindeshand!« ─
Er greift ihn tapfer an, und thut ihm wie den beiden;
Die Nachbarn ruft er dann, den Handel zu entscheiden.
Und als die Schädiger den abgeschätzten Schaden
Gegütet, läßt er sie aus ihrer Haft in Gnaden. ─
Du fragst vielleicht, warum, wenn auch der Rechtsgelehrte
Sich schlecht gewehrt, sich nicht der Kriegsmann besser wehrte?
Ihm lähmte Schwert und Hand das Unrecht wol allein,
Das man zu fühlen muß kein Rechtsgelehrter seyn.
Die Weisheit des Brahmanen. Bd. 1, 1836, IV. 3