Abwärmen, verb. reg. act. zur Genüge wärmen, durch die gehörige Wärme zu einem gewissen Gebrauche geschickt machen. So werden in den Hüttenwerken die Öfen, Schmelzherde und Kapellen abgewärmet, d. i. erhitzet und ausgeglühet, ehe sie gebraucht werden. So auch die Abwärmung.
[Adelung 1793]

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