Abtreiben, verb. irreg. S. Treiben, welches in doppelter Gattung üblich ist.
I. Als ein Activum.
1. Hinweg treiben, in welcher Bedeutung treiben von weitem Umfange ist, und mancherley, von einander oft sehr verschiedene Mittel in sich fasset. So sagt man, den Feind abtreiben oder ihn von der Stadt, von den Festungswerken abtreiben, Gewalt mit Gewalt abtreiben. Die Bienen abtreiben, S. Abtrommeln. Ingleichen in den Rechten. Einen von seinem Besitze, von einem Gute abtreiben. Einen von einem Kaufe abtreiben, so wohl durch ein höheres Geboth, als auch durch das Einstandsrecht. Ferner, einem Kinde die Würmer abtreiben, durch Arzneymittel. Sich ein Kind abtreiben, dessen unzeitige Geburt durch Arzneymittel verursachen. Abtreibende Mittel, in der Arzneykunst. Wie auch in dem Bergbaue, das Gestein abtreiben, locker gewordenes Gestein völlig los brechen. In Forstwesen, Holz abtreiben, ein Revier, einen Wald abtreiben, alle darin befindliche Bäume fällen und wegschaffen. So auch nach einer bey den mit ab zusammen gesetzten Zeitwörtern sehr gewöhnlichen Metonymie, in den Hüttenwerken, Gold und Silber abtreiben, alle Unreinigkeiten vermittelst des Bleyes von demselben wegtreiben. Derjenige Schmelzer, welcher solches verrichtet, wird daher der Abtreiber genannt, der nebst seinen Gehülfen einen gesetzten Abtreibelohn, und zum Trinkgelde ein so genanntes Abtreibebier erhält. Ferner beyden Jägern, einen Ort, ein Dickicht abtreiben, alles Wildbret aus demselben treiben. Ingleichen bey den Papiermachern, das Papier abtreiben, das gemachte Papier an den Enden mit einem großen Reibeisen abreiben.
2. Durch vieles Treiben entkräften, von dem Zug- und Lastviehe. Das Zugvieh abtreiben, ein abgetriebenes Pferd.
II. Als ein Neutrum, mit seyn, nur in der Schifffahrt. Ein Schiff treibet ab, wenn es von seiner Fahrt abgebracht wird. Daher die Abtreibung in den activen Bedeutungen.
[Adelung 1793]