Abschroten, verb. reg. act. außer daß es im Partic. Pass. abgeschroten hat. Es ist nur noch in einigen seiner ehemahligen vielfachen Bedeutungen, besonders im gemeinen Leben üblich.
1) Von schroten, wälzen, hinab wälzen. Ein Faß Bier, ein Faß Wein abschroten, es von dem Wagen wälzen.
2) Von schroten, in die Quere theilen, es mag nun durch Schneiden, Sägen oder Hauen geschehen, bey verschiedenen Handwerkern. Ein Stück von einem Klotze abschroten, mit der Schrotsäge absägen. Den Draht abschroten, bey den Nadlern, ihn mit der Schrotschere abschneiden. Ein Stück Eisen abschroten, bey den Schmieden und Schlössern, es mit dem Schrotmeißel abhauen.
3) Das Getreide abschroten, bey den Müllern, es gehörig schroten, d. i. grob mahlen.
4) Einen Graben abschroten, ihm die gehörige Abdachung geben.
5) Eine Quelle abschroten, sie versetzen, ihren Lauf unterbrechen. Die Quelle ist abgeschroten.Anm. Dieses alte Zeitwort wird, so wie das einfache schroten, größten Theils nur noch von einigen Handwerkern und Lebensarten aufbehalten. Ehedem war es gebräuchlicher. Min lib ist aba gescroten, mein Leben ist abgeschnitten, heißt es bey dem Notker. Das Niedersächsische afschraden bedeutet schräge abschneiden, einen schmalen Streif nach der Länge abschneiden, welches dem ersten Begriffe des einfachen Zeitwortes am nächsten kommt. S. Schroten.
[Adelung 1793]