Der Abschnitt, des -es, plur. die -e, von dem Verbo abschneiden.
1.Die Handlung des Abschneidens, doch nur in einigen Fällen, z. B. die Abrechnung auf dem Kerbholze, im Gegensatze des Anschnittes.
2.Was abgeschnitten worden.
a)Was durch den Schnitt abgesondert worden, ein abgeschnittener Theil; am häufigsten nur in verschiedenen figürlichen Bedeutungen. So heißt Abschnitt in der Baukunst und bey den Holzarbeitern, ein großes Glied des Toscanischen Frieses, welches den Kopf eines senkrecht abgeschnittenen Balkens vorstellet. Der Abschnitt einer Figur, oder eines Körpers, in der Mathematik, ein Theil der durch eine gerade Linie, oder durch eine ebene Fläche außer dem Mittelpuncte abgeschnitten worden Segmentum. So auch der Abschnitt eines Zirkels, einer Kugel. Der Abschnitt an einer Münze, ist dasjenige, was in einem Wapen des Schildes Fuß genannt wird, nehmlich der untere kleine Raum, der durch eine Querlinie von dem Felde der Münze abgesondert wird, und mit einem fremden Worte auch die Exergue heißt. Der Abschnitt in einer Gasse, wenn ein Theil derselben durch einen Graben von dem andern abgesondert wird. So auch, der Abschnitt in einem Walde, in einer Festung, wenn man einen Theil derselben verlassen muß, und diesen Theil von demjenigen, den man vertheidigen will, mit Werken absondert. Oft überhaupt die unterbrochene Richtung, Ausdehnung oder Dauer. Der Abschnitt in einem Verse, die Stelle in demselben, welche zu einem kleinen Ruheplatze dienet, wo man inne halten, und Athem schöpfen kann, die Cäsur. Der Abschnitt in einer Rede. Der Abschnitt einer Schrift, ein abgesonderter Theil derselben.
b)Eine durch den Schnitt nachgebildete Sache, z. B. der Abschnitt einer Haube.
[Adelung 1793]

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