Der Abschluß, des -sses, plur. doch seltener, die -schlüsse, von der figürlichen Bedeutung des Verbi abschließen, die Endigung, Berichtigung, der Schluß einer Sache, besonders einer Rechnung, oder eines Vertrages. Der Abschluß einer Rechnung, eines Handelsbuches, eines Geschäftes, eines Vertrages. Damit wir zum Abschlusse kommen.
[Adelung 1793]

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