Abschicken, verb. reg. act.
1)Von einem Orte wegschicken, absenden. Einen Bothen, einen Brief, Waare abschicken, wofür man in der höhern Schreib- und Sprechart absenden saget.
2)Sein Gebeth zu Gott abschicken, Seufzer zu dem Himmel, fromme Wünsche zur Vorsicht abschicken, in figürlicher Bedeutung. Daher die Abschickung.
[Adelung 1793]

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