Abmiethen, verb. reg. act. zur Miethe von jemanden nehmen, oder den Gebrauch einer Sache von jemanden gegen einen gewissen Miethzins erhalten. Einem ein Pferd, ein Haus, einen Garten, ein Zimmer abmiethen. Nieders. abheuern. Daher die Abmiethung, ingleichen der Abmiether, Fämin. die Abmietherinn, im Gegensatze des Vermiethers.
[Adelung 1793]

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