Die Ablage, plur. die -n,
1)Die Handlung des Ablegens, ohne Plural, und das was abgelegt wird. Besonders in den Rechten, eine Handlung zwischen Ältern und Kindern, da jene diese durch eine Aussteuer von aller künftigen Erbschaft auschließen; da denn auch wohl das, was Kinder auf diese Art bekommen, die Ablage genannt wird. Die Abtheilung ist davon noch verschieden. S. Ablegen.
2)Im Forstwesen, ein Ort am Wasser, wo man die Bäume, welche abgeflößet werden sollen, niederleget.
3)* Die Ablage, von Lage, die Entfernung; im Hochdeutschen ungewöhnlich.
[Adelung 1793]

Schreibe einen Kommentar