Abgeschmackt, -er, -ste, adj. et adv.
1)Eigentlich ungeschmack, entweder gar keinen, oder doch einen widerlichen Geschmack habend, besonders wegen Mangel des Salzes. Kann man das abgeschmackte ungesalzene genießen? Hiob 6, 6. nach des Herrn Hofr. Michaelis Übersetzung.

Das sind, gerechter Gott! die abgeschmackten Früchte,
Gryph.

2)Figürlich, der allgemeinen Empfindung des Schicklichen, der gesunden Vernunft, in einem hohen Grade zuwider laufend, thöricht, ungereimt, im gemeinen Leben absurd. Ein abgeschmacktes Gedicht. Ein abgeschmackter Mensch; wie bey den Römern insipiens von sapere in eben der Bedeutung üblich war. Ein abgeschmackter Einfall. Sich auf eine sehr abgeschmackte Art betragen.
Anm. 1.Ab bedeutet hier so viel als un. Das Wort ist eigentlich das Particip. Passiv. von abschmecken, so fern es ehedem irregulär conjugiret wurde, es schmackte ab, abgeschmackt; stehet aber, freylich wider alle Analogie, an Statt des Partic. Activi abschmeckend. Indessen ist es doch schon sehr alt, und wird durch den allgemeinen Gebrauch unterstützet. Frisch, der nicht sahe, daß es das Particip. Passiv. ist, wußte sich in das t am Ende nicht zu finden, hielt es für einen fehlerhaften Zusatz und wollte abgeschmack geschrieben wissen; worin ihm denn auch manche andere nachfolgten. Im Niedersächsischen bedeutet Abschmack, einen unangenehmen Nebengeschmack, und in einigen Gegenden ist auch das Verbum abschmecken, für, einen solchen Nebengeschmack haben, üblich.
2.In den Ober- und Niederdeutschen Provinzen hat man noch verschiedene andere Wörter, den verdorbenen Geschmack, oder Mangel des gehörigen Geschmackes der flüssigen und festen Körper auszudrucken. Dergleichen sind die Niedersächsischen liflaf, sulwassen, fade, abel, flakk und flau, und das Oberdeutsche laff; obgleich jedes derselben seine eigene Nebenbedeutung hat.
[Adelung 1793]

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