Abfinden
, verb. irreg. act. S. Finden. Einen abfinden, ihn wegen seiner Ansprüche befriedigen, ihm geben, was ihm gehöret, und damit gehen lassen. Seine Gläubiger abfinden, oder sich mit ihnen abfinden.

Doch gabst du ihr aus eitlem Sinn
Den besten Kern des Lebens hin,
Gott ward mit Hülsen abgefunden,
Can.

Besonders in den Rechten, jemanden durch ein Äquivalent von allen Ansprüchen auf eine Erbschaft ausschließen. Einen Prinzen abfinden, ihm seinen Unterhalt auswerfen, damit er auf die Länder keinen weitern Anspruch machen dürfe. Ein abgefundener oder apanagirter Herr. In gleicher Bedeutung saget man auch, sich mit einem wegen einer Sache abfinden, sich durch Abtretung des schuldigen Theiles mit ihm vergleichen. Sie werden sich schon mit mir abfinden, Gell.Anm. Ein Urtheil finden, bedeutete ehedem so viel, als ein Urtheil sprechen, und abfinden, durch Urtheil und Recht entscheiden. Daher sind die Abfinder in den Holsteinischen Landgerichten das, was in andern Gegenden die Beysitzer und Schöppen sind. Vermuthlich stammt die heutige Bedeutung des Zeitwortes abfinden daher. Abfinden und abgüten werden in dem gemeinen Rechte oft als Synonyma gebraucht. In andern Gegenden, z. B. im Jülichischen, wird abgüten nur von den Töchtern gebraucht, wenn sie vermittelst einer Mitgabe von der Erbschaft ausgeschlossen werden. In dem Deutschen Staatsrechte findet noch ein anderer Unterschied Statt. Abgefundene Töchter sind diejenigen, welche vermittelst einer erhöheten Mitgabe nach Ausgang des männlichen Geschlechtes ihrer Linie durch die entfernten Stammvettern von der Erbschaft zwar ausgeschlossen worden, aber doch nach Erlöschung des ganzen männlichen Stammes ihren Regreß darauf behalten; abgegütete Töchter aber diejenigen, welche durch eine ansehnliche Erhöhung des Heirathsgutes auf immer davon ausgeschlossen worden. Für abfinden, apanagiren, war ehedem auch abbannen üblich, von Bann, Gericht, gerichtliche Entscheidung; Abgebannte Brüder, abgefundene. Und es ist die Frage, ob sich das mittlere Lat. apanare, Franz. apanager; davon nicht schicklicher würde herleiten lassen, als von panis, wie gemeiniglich geschiehet. Eine Bemerkung, welche ich dem Hrn. Diac. Rinderling in Kalbe zu danken habe.
[Adelung 1793]

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