Abfertigen, verb. reg. act.
1)Fertig machen, und fortschicken; so wohl von Personen als Sachen. Einen Brief, einen Bothen, ein Schiff abfertigen. Einen Courier an jemanden abfertigen, abschicken.
2)Die schuldige Bezahlung, verlangte Antwort u. s. f. geben, und damit gehen lassen, nach vollendetem Geschäfte gehen lassen. Ich bin bald abgefertiget worden.
3)Figürlich. Einen kurz oder kahl abfertigen, ihm eine herbe Antwort geben und damit gehen lassen.

So siehet er ihn kaum halb über Achsel an,
Und fertigt ihn kahl ab,
Opitz.

So auch: jemanden schimpflich abfertigen, ihn mit einer Tracht Schläge abfertigen.
[Adelung 1793]

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