Abfangen, verb. irreg. act. S. Fangen.
1)Durch Fangen seinem rechtmäßigen Herren entziehen. Einem die Tauben, dem Nachbar das Wild abfangen. So auch figürlich, einem das Wasser abfangen, heimlich entziehen und auf seinen Grund und Boden leiten.
2)In den Bergwerken, das Gestein oder Erdreich mit Hölzern oder Balken stützen, oder einfassen, damit es nicht einfalle. Den Sand mit Zimmerwerk abfangen, bey Absinkung eines Schachtes.
3)Bey den Jägern, einen Hirsch abfangen, ihm den Fang geben, oder ihn mit dem Hirschfänger tödten. So auch die Abfangung.
[Adelung 1793]

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